Nein, Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten vorbeikommen und ohne Anmeldung üben. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Einlass nur bis eine Stunde vor Schließung möglich ist.
Beim ersten Besuch bezahlen Sie immer für eine Stunde. Dies kann in bar am Eingang erfolgen. Natürlich ist auch mehr Zeit möglich. Für jede angefangene halbe Stunde zahlen Sie zusätzlich gemäß unserer Tarifbestimmungen beim Verlassen der Anlage. Diese zusätzliche Zahlung erfolgt am Ausgang.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Ja. Ihr Fahrzeug muss für den regulären Straßenverkehr zugelassen sein und daher über ein amtliches Kennzeichen verfügen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob Versicherungsschutz für Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz besteht. Ein Nachweis darüber ist bei uns nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie: Für entstandene Schäden haften Sie selbst.
Laut unseren Platzregeln und Versicherungsbedingungen:
Sie dürfen nur mit der Motorradklasse und Motorleistung bei uns üben, für die Sie gesetzlich zunächst bei einer Fahrschule ausgebildet würden. Das heißt, ein 16-jähriger Motorradschüler darf nicht direkt auf ein Motorrad der Klasse A, z. B. 150 PS, üben. Zuerst darf hier Klasse A1 geübt werden.
Ja, es ist immer erforderlich, dass eine Begleitperson beim Üben auf einem Motorrad/Scooter/50 cc anwesend ist. Bei Bedarf können Sie das Übungs-Motorrad von einer lizenzierten Person bringen lassen oder auf einem Anhänger transportieren. Fahren mit Beifahrer ist nicht erlaubt.
Nein. Als Begleitperson müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und die entsprechende Übungsklasse besitzen. Die Probezeit ist für uns irrelevant.
Ja. Bitte beachten Sie die Fahrerwechselzone.
Nein. Selbstverständlich können Sie jederzeit bei uns üben, auch ohne Anmeldung bei einer Fahrschule.
Nein.
Nein.