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MSC Harsewinkel e.V. im ADAC Boomberge 28, 33419 Harsewinkel

Home Icon Startseite Arrow Icon Verkehrsübungsplatz FAQ
1. Brauche ich einen Termin?

Nein, Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten vorbeikommen und ohne Anmeldung üben. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Einlass nur bis eine Stunde vor Schließung möglich ist.

2. Wo und wie bezahle ich?

Beim ersten Besuch bezahlen Sie immer für eine Stunde. Dies kann in bar am Eingang erfolgen. Natürlich ist auch mehr Zeit möglich. Für jede angefangene halbe Stunde zahlen Sie zusätzlich gemäß unserer Tarifbestimmungen beim Verlassen der Anlage. Diese zusätzliche Zahlung erfolgt am Ausgang.

3. Bis wann kann ich üben und fahren?

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

4. Muss mein Fahrzeug für den regulären Straßenverkehr zugelassen sein?

Ja. Ihr Fahrzeug muss für den regulären Straßenverkehr zugelassen sein und daher über ein amtliches Kennzeichen verfügen.

5. Benötige ich eine zusätzliche Versicherung für die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes?

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob Versicherungsschutz für Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz besteht. Ein Nachweis darüber ist bei uns nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Für entstandene Schäden haften Sie selbst.

6. Wie alt muss ich mindestens sein, um zu üben?

Laut unseren Platzregeln und Versicherungsbedingungen:

  • Autos, Klasse B, BE = 15 Jahre
  • Moped, Prüfbescheinigung = 14 Jahre
  • Mokick, 50 cc, Klasse AM und Pico-Cars mit kleiner Versicherungsplakette = 15 Jahre
  • Motorräder 125 cc, Klasse A1 = 15 Jahre
  • Motorräder Klasse A2 und A gemäß gesetzlicher gestufter Fahrerlaubnisregelung
7. Was bedeutet Stufenkontrolle für Motorradfahrer?

Sie dürfen nur mit der Motorradklasse und Motorleistung bei uns üben, für die Sie gesetzlich zunächst bei einer Fahrschule ausgebildet würden. Das heißt, ein 16-jähriger Motorradschüler darf nicht direkt auf ein Motorrad der Klasse A, z. B. 150 PS, üben. Zuerst darf hier Klasse A1 geübt werden.

8. Benötige ich beim Üben auf einem Motorrad immer eine Begleitperson?

Ja, es ist immer erforderlich, dass eine Begleitperson beim Üben auf einem Motorrad/Scooter/50 cc anwesend ist. Bei Bedarf können Sie das Übungs-Motorrad von einer lizenzierten Person bringen lassen oder auf einem Anhänger transportieren. Fahren mit Beifahrer ist nicht erlaubt.

9. Ist die Probezeit für die Begleitperson relevant?

Nein. Als Begleitperson müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und die entsprechende Übungsklasse besitzen. Die Probezeit ist für uns irrelevant.

10. Kann ich mit mehreren Personen in einem Auto üben?

Ja. Bitte beachten Sie die Fahrerwechselzone.

11. Muss ich einen Fahrschulvertrag vorlegen?

Nein. Selbstverständlich können Sie jederzeit bei uns üben, auch ohne Anmeldung bei einer Fahrschule.

12. Stellen wir Trainingsfahrzeuge zur Verfügung?

Nein.

13. Sind LKW erlaubt?

Nein.

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